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Marokko
Einreise nach Marokko Finden Sie hier wichtige Informationen zu Ihrer Ein-/ Reise nach Marokko Einreisebestimmungen StaatsbürgerInnen der Schweiz und der EU-Staaten benötigen zur Einreise einen Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit. Für einen Aufenthalt unter 3 Monaten besteht keine Visumspflicht. StaatsbürgerInnen anderer Nationalitäten informieren sich bitte direkt bei den Marokkanischen Vertretungen in der Schweiz Gesundheit Für Marokko sind zurzeit keine obligatorischen Impfungen vorgeschrieben. Das Eidgenössische Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt aber zum Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A und Typhus abdominalis. Weitere Informationen finden Sie unter www.safetravel.ch oder www.bag.admin.ch Anreise Flug: Die Flugdauer von Direktverbindungen zwischen der Schweiz und Marokko liegt bei nur 3 - 3.5 Std. Flüge werden ab Genf und Zürich angeboten. Der Ein- bzw. Ausreiseort muss nicht zwingend identisch sein, Royal Air Maroc ermöglicht beispielsweise eine Vielzahl von Kombinationen. Auto: Die Fährverbindung von Sète nach Tanger dauert 38 Std. / Von Genua aus ca. 48 Std. und ist mit oder ohne eigenem Fahrzeug eine interessante Reise. Wer lieber individuell mit dem Auto anreisen möchte, fährt am besten über Frankreich und Spanien bis nach Algeciras oder Tarifa. Die Fähr--Tickets können problemlos unterwegs gekauft werden. Die Fährbetriebe haben mehrere Verkaufsstände an den Autobahn-Rastplätzen eingerichtet. Die Tickets sind normalerweise (Open-Tickets), das heisst sie können zu beliebiger Zeit auf die Fähre und sind nicht an fixe Zeiten und Datum gebunden. Zoll-Formalitäten Personen: Für die Personen-Kontrolle wird ein Beiblatt zum Pass bei der Ein-und Ausreise benötigt. Bei einer Anreise mit dem Flugzeug wird das benötigte Beiblatt an Bord vom Flugpersonal abgegeben oder vor der Polizeikontrolle am Flughafen aufgelegt. Auf der Fähre sind diese Beiblätter meist an der Reception oder im Saal, wo die Polizei und Zollbehörde die Eintragungen und Kontrollen macht, aufgelegt. Auf dem Schiff ist vielfach auch der Zoll an Bord und fertig die Papiere vor der Einreise nach Marokko ab. Bei der Zollkontrolle am Hafen werden nur noch Beiblätter und die Stempel in den Pässe nach kontrolliert. Fahrzeuge: Das Fahrzeug benötigt separate Einreise-Papiere. Diese erhalten Sie bei der Zollbehörde an Bord des Schiffes oder von der Zollbehörde im Hafen von Marokko. Sie benötiogen dazu den Fahrzeugausweis, Pass und evtl. die Versicherungskarte. Der Zolbeamte erfasst Ihr Fahrzeug und sie erhalten ein Ticket in Grösse einer Visitenkarte darauf befindet sich ein QR-Code / Pass - Nummer / Kfz-Kennzeichen und Datum der Ausstellung. Dieses Ticket wird bei der Ein´- und Ausreise beim Zoll verlangt ! Bei der Ausreise muss der Fahrzeughalter wieder mit dem eingetragenen Fahrzeug im Pass ausreisen! Bei einem Unfall, Panne oder Diebstahl eines Fahrzeuges ist ein Polizeibericht und die Genehmigung der Zollbehörde nötig um das Land verlassen zu können. Sollte dringend eine Ausreise nötig sein, besteht auch die Möglichkeit das Auto beim Zoll in einem Park fermé zu deponieren. Elektronische Geräte wie GPS / Funk / usw. In all den Jahren wo ich bereits Marokko bereise hatte ich noch nie Schwierigkeiten mit der Einfuhr elektronischer Geräte. Aber um bei einer Zollkontrolle nicht unnötig Zeit und Nerven zu verlieren, fülle ich immer die Annexe (Beiblätter) Zuhause bereits aus und führe diese einfach im Fahrzeug mit.. Wenn Sie nicht gerade mehrfach den gleichen Artikel mitführen sollte dies auch nie zu einem Problem beim Zoll werden.
Formular Annexe n°3 Für die Deklaration elektronischer Geräte wie. GPS / Natel / Foto / Video / Laptop ...usw.
Annexe CB-Funk Formular für die deklaration und Antrag provisorische Funk- Konzession
Muster - Einreise für Personen
Muster der Zoll und Personen -Formulare (nicht offizielle Formulare)
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